(* 1.Tag ) Einmaliger Übernachtungspreis pro Aufenthalt: Preis inklusive Endreinigung, Internet/WLAN, Bettwäsche und Handtücher.
Jeder weitere Tag siehe Preis Tabelle oben.
Kinderbett, Hochstuhl und Wickelauflage können kostenlos ausgeliehen werden.
Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Müll, GEZ. etc. sind im Mietpreis enthalten.
Ein fest installierter Safe ist in jeder Wohnung vorhanden.
Ein Wäschepaket (Bettwäsche, Handtücher, Küchenhandtücher) pro Person für eine Woche kostet 25 Euro, für zwei Wochen 35 Euro.
Als Serviceleistung gegen Gebühr möglich:
Das Aufladen eines Elektroautos ist weder möglich noch gestattet.
Kleine, nicht haarende und somit allergikergeeignete Hunde (z.B. Zwergpudel, Bolonka, Havaneser) sind nach Absprache in der Erdgeschoss-Wohnung möglich, es kommen pro Tag 8 Euro Mietzahlung hinzu.
Die Kurabgabe (digitale Ostseecard auf der Insel Fehmarn) beträgt zur Zeit je nach Saison 1,50 € - 2,30 € pro Erwachsenen pro Tag. Gäste unter 18 Jahre sind kostenfrei.
Stornierungsfristen und Stornierungsgebühren
Der Vermieter ist dazu berechtigt, von dem Vertrag außerordentlich zurückzutreten, sollte der Mieter die 30%ige Vorauszahlung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen entrichten.
Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit stornieren. Stornierungen bedürfen generell der Schriftform gegenüber dem Vermieter per E-Mail oder Post. Es zählt jeweils das Eingangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach der folgenden Staffelung zu berechnen:
Bei Mietabbruch während des Aufenthaltes ist der Mietpreis in voller Höhe zu leisten, eine anteilige Erstattung nicht genutzter Miettage erfolgt nicht. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.
Dem Vermieter bleibt es unbenommen, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn ein Festhalten an dem Vertragsverhältnis unzumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Vermieter unter anderem dann vor, wenn der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, das Mietobjekt unberechtigt Dritten überlässt oder die ihm obliegende Sorgfalt derart vernachlässigt und das Mietobjekt hierdurch erheblich gefährdet.
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